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Rettungsfahrt

Eine der vielen Leistungsarten, die über RZH abgerechnet werden können sind Rettungsfahrten.
Der Versicherte bedarf einer Rettungsfahrt, wenn er aufgrund seines Zustands mit einem qualifizierten Rettungsmittel (Rettungswagen, Notarztwagen, Rettungshubschrauber) befördert werden muss oder der Eintritt eines derartigen Zustands während des Transports zu erwarten ist.