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Paragraph 105 SGB XI

RZH erfüllt bei der Rechnungslegung alle Anforderungen des § 105 SGB XI. Hierin ist die Abrechnung pflegerischer Leistungen geregelt.
Dazu gehören auch die entsprechenden Technischen Anlagen, die den Datenaustausch mit den Kostenträgern regeln und unter http://www.datenaustausch.de/ einsehbar sind.