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Krankenfahrt

Krankenfahrten sind eine der vielen Leistungen, für die RZH die Abrechnung übernehmen kann.
Als Krankenfahrten bezeichnet man Fahrten, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln, privaten Kraftfahrzeugen, Mietwagen oder Taxen durchgeführt werden.
Zu den Mietwagen zählen z.B. auch Wagen mit behindertengerechter Einrichtung zur Beförderung von Rollstuhlfahrern. Eine medizinisch-fachliche Betreuung des Transportierten findet in diesen Fällen nicht statt.