Hilfsmittel
Als Hilfsmittel bezeichnet man sächliche medizinische Leistungen.
Dabei handelt es sich um Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit sie nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind (vgl. § 33 SGB V).
Hilfsmittel werden in der Regel gemäß § 302 SGB V abgerechnet.
RZH rechnet für die verschiedenen Hilfsmittellieferanten und -dienstleister diese Leistungen mit den gesetzlichen Kostenträgern und Versicherten ab. Unter Anderem für die Berufsgruppen Orthopädietechniker, Sanitätshäuser, Orthopädieschuhmacher, Hörgeräteakustiker, Zweithaarspezialisten, Augenoptiker, Prothesenhersteller, Homecare-Dienstleister,...

