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Heilmittel

Heilmittel sind persönlich zu erbringende, ärztlich verordnete medizinische Dienstleistungen, die nur von Angehörigen entsprechender Gesundheitsfachberufe geleistet werden dürfen.
Heilmittel sind z.B. Maßnahmen der physikalischen Therapie (Physiotherapie), der podologischen Therapie (Podologie), der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie (Logopädie) und Maßnahmen der Ergotherapie.

Heilmittel sind gemäß § 302 SGB V abzurechnen. RZH rechnet diese Leistungen für alle genannten Berufsgruppen sowohl mit den gesetzlichen Kostenträgern, wie auch mit den Versicherten für Sie ab.