Fortbildungspunkte
Die Empfehlung zur Fortbildungspflicht ist seit dem 01. Januar 2008 verbindlich. Jeder Praxisbesitzer und fachliche Leiter einer Einrichtung mit eigener gültigen Kassenzulassung wie Physiotherapeuten, Masseure und med. Bademeister, Ergotherapeuten, Logopäden sowie Podologen ist verpflichtet seine kontinuierliche Fortbildung in Form von Fortbildungspunkte zu dokumentieren und auf Anforderung nachzuweisen.
So werden 60 Fortbildungspunkte pro Betrachtungsszeitraum verlangt, wovon möglichst 15 Punkte pro Jahr gesammelt werden sollten. Der dabie zugrunde gelegte Betrachtungszeitraum wird von den Kostenträgern festgelegt.
Über die Anzahl der anzurechnenden Fortbildungspunkte für die Unterrichtsinhalte entscheidet der jeweilige Fortbildungsanbieter.
Die Bepunktung erfolgt in Anlehnung an die Heilmittelrichtlinien.
RZH kann Ihre Fortbildungspunkte für Sie dokumentieren. Sie senden uns einfach eine Kopie Ihres Fortbildungszertifikates zu und wir weisen auf Ihrer Abrechnung Ihren aktuellen Fobi-Punktestand aus.
Auf Anforderung stellen wir Ihnen auch eine Auflistung Ihrer Fortbildungspunkte zum Nachweis beim gesetzlichen Kostenträger zur Verfügung.

