Elektronischer Kostenvoranschlag
Der elektronische Kostenvoranschlag soll Leistungserbringern und Kostenträgern unnötigen administrativen Aufwänd ersparen, indem das papiergebundene Verfahren durch ein Elektronisches ersetzt wird.
RZH bietet den Kunden, die keine technischen Möglichkeiten über Ihre Branchensoftware haben an, den bisher praktizierten Fax-Kostenvoranschlag beizubehalten, so dass RZH hieraus einen eKV an die Kostenträger erstellt. Die Antwort (Genehmigung, Teilgenehmigung oder Ablehnung) erhalten Sie dann auch wieder schriftlich per Fax.
Dieser Service steht Ihnen voraussichtlich ab Anfang 2011 zur Verfügung.

