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Eigenanteil

Der Eigenanteil ist ein Selbstbehalt des Patienten insbesondere bei Hilfsmitteln, wenn diese auch als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens Verwendung finden.
Beispielsweise gilt dies für orthopädische Schuhe oder bestimmte Kommunikationshilfen. Die Höhe des Eigenanteils ist gesetzlich nicht geregelt. Es handelt sich dabei um Einzelfallentscheidungen des Kostenträgers. Bei einigen Kassen (-gruppen) bestehen auch Listen mit den entsprechenden Eigenanteilen.
Die Abrechnung von Eigenanteilen mit dem Patienten kann RZH auch gern für Sie übernehmen.