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Differenzenklärung

Unter Differenz versteht RZH die Kürzung oder gänzliche Zahlungsverweigerung eines Kostenträgers.
Sollte ein Kostenträger einmal Ihre Forderung kürzen oder ablehnen, die wir für Sie abgerechnet haben werden wir natürlich alles für uns Machbare versuchen, um hier eine Nachzahlung durch die Krankenkasse zu erreichen.
Dafür prüfen wir erst einmal die Rechtmäßigkeit der Kürzung und klären auch mit Ihrer Unterstützung den Vorgang.
Gegebenenfalls reichen wir eine neue Abrechnung bei der Krankenkasse ein.