Aufzahlung
Als Aufzahlung bezeichnet man den Betrag, den ein Versicherter zahlen muss, wenn er eine höherwertige Leistung oder ein Hilfsmittel in Anspruch nimmt, als die Krankenkasse erstattet.
Der Versicherte zahlt dann den Differenzbetrag zwischen den Gesamtkosten und der Erstattung. Dies ist z. B. der Fall bei Inkontinenzprodukten, die einen besseren Tragekomfort bieten, die Krankenkasse jedoch nur eine Pauschale für das Basisprodukt erstattet.

