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Abrechnung Privatpatienten

RZH führt für Sie auch die Abrechnung Ihrer Forderungen gegenüber den Patienten direkt ab. Dabei kann es sich sowohl um eine vollständig private Leistung handeln oder auch die Abrechnung von gesetzlicher Zuzahlung oder einer Aufzahlung für höherwertige Leistungen, die der Patient zu zahlen hat.