Mittlerweile können mehr als 50 Kostenträger den Kostenvoranschlag auf dem elektronischen Weg entgegen nehmen. Einige davon verpflichten bereits die Leistungserbringer vertraglich dazu, Kostenvoranschläge nur noch auf diesem Weg zu übermitteln. Um diese Anforderung zu erfüllen gibt es für die Leistungserbringer drei Möglichkeiten:
1. Am einfachsten ist dies für Sie als Leistungserbringer, wenn Sie bereits eine Branchensoftware (z. B. acribaOT, KUMAVision, mmOrthosoft, etc.) im Einsatz haben. Sie müssen dann lediglich Verträge mit den Anbietern der entsprechenden Plattformen (z. B. mip-ekv, egeko, zhp-online) schließen und können die Kostenvoranschläge direkt aus ihrem System übermitteln und verwalten.
2. Der zweite Weg ist die Übermittlung über die Webportale der eKV-Plattformanbieter. Dabei können Sie Ihre Daten über das Internet übermitteln und verwalten. Auch dazu melden Sie sich bei den entsprechenden Plattformanbietern an, die Ihnen dann weitere Informationen über den Ablauf geben.
3. Schließlich können Sie auch Ihren Kostenvoranschlag über unser Portal RZH-eKV im Internet übermitteln. Über unseren Plattformpartner egeko werden Ihre eKV auch an die weiteren Plattformen und somit an alle eKV-Kostenträgern weiter geleitet. Falls Sie nur wenige Kostenvoranschläge im Monat abwickeln und den technischen und zeitlichen Aufwand scheuen, besteht auch die Möglichkeit, dass Sie uns die Kostenvoranschläge per Fax zusenden und wir die nötigen Daten für Sie in die Plattform eingeben. Nähere Informationen zu unserem eKV-Service und die Konditionen erhalten Sie durch unseren Vertrieb Hilfsmittel oder Sie senden uns eine Anfrage über unser Kontaktformular.


